Bundesschatzbriefe mit Inflationsschutz

Inflationsgeschütze Bundeswertpapiere haben als Bezugswert den harmonisierten Verbraucherpreisindex (HVPI ex Tobacco), welcher vom Statistischen Bundesamt berechnet, herausgegeben und regelmäßig aktualisiert wird.

Die Idee hinter dieser Art von Schuldverschreibungen basiert darauf, dass Anleger auch dann keinen Verlust erleiden müssen, wenn die Inflation höher als die erwirtschafteten Zinsen ist. Bedenkt man, dass vor allem Bundeswertpapiere aufgrund des soliden Ratings der Bundesrepublik Deutschland als Emittentin keine hohe Verzinsung aufweisen, ist dieses auch unter dem Namen Inflation Linked Bonds bekannte Finanzinstrument ein adäquates Mittel gegen das Aufzehren der erwirtschafteten Zinsen durch steigende Preise bzw. durch den Wertverfall des angelegten Geldes.

Die Finanzagentur der Bundesrepublik Deutschland GmbH begibt im Auftrag der Bundesregierung diese Wertpapiere. Im Gegensatz vor allem zu den USA hat sich diese Form der Geldanlage jedoch erst sehr spät etabliert. Zentrales Element des Konstrukts ist die Koppelung des Nennwertes an die entsprechende Inflationsrate. Steigt diese nämlich, steigt auch der Nennwert pro Anleihe. So bleibt der Nennwert für den Anleger auch dann erhalten, wenn sich eine Entwertung des Geldes ergibt.

Andererseits sind inflationsgeschütze Bundeswertpapiere mit einer niedrigeren Verzinsung als ‚normale‘ Schuldverschreibungen des Bundes versehen. Ergibt sich also keine Inflation, sieht sich der Anleger im Nachteil. Aber selbst wenn die Inflation steigt, kann es passieren, dass der Wert der Anleihe sinkt, etwa wenn die Bundesrepublik in Bezug auf eine steigende Staatsverschuldung mehr und mehr inflationsgeschütze Bundeswertpapiere herausgibt und dadurch das Angebot die Nachfrage übersteigt.